Die Stadtgründung


Abt Diethelm von Kastell stand von 1307 bis 1343 dem Kloster Reichenau vor. Er erwirkte bei seinem Kaiser, der die Rechte des Klosters schützte, als besonderen Beweis der kaiserlichen Gunst ein Marktprivileg für seinen Flecken Steckborn. Mitten im Winter reiste der Abt ins Lager des Kaisers Heinrich VII bei Florenz und kam mit der am 26. Januar 1313 erlassenen Urkunde zurück, die den Einwohnern von Steckborn, den Untertanen des Klosters, das Recht gab, einen Wochenmarkt abzuhalten. Kaufleute, welche diesen Markt besuchen geniessen auf der Hin- und Rückreise für sich und ihre Waren den besonderen kaiserlichen Schutz. Dieser hoheitliche Erlass ermöglichte für Steckborn die Stadtgründung mit den Vorgaben Wochenmarkt, Stadtrecht und Ummauerung, welche damals eine mittelalterliche Stadt auszeichneten.

Stadt- und Marktrecht

700-Jahrfeier "Marktrecht in Steckborn" 2013

Bilder der 650- Jahrfeier 1963:

Gemeindeammann Labhart hält die Ansprache

Reichenauischer Mönch (Ruedi Martini)

2. Mönch (Debrunner)

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Abt Diethelm (Lehrer Hensch) und Kaiser Heinrich VII. (Lehrer Zuber)

Steckborner Trachten

Fotos von K.A. Dörig

 

Ortsbild


Die Planmässigkeit der Gründung der Stadt geht aus dem damaligen Grundriss hervor, der aus einem gleichschenkligen Dreieck bestand. An der Spitze gegen den Seerücken ist die Kirche gelegen und als Grundlinie dient die Stadtmauer am See. In der Stadt galt eine geordnete Raumnutzung, die Häuser wurden in geschlossener Bauweise erstellt. Innerhalb der Stadtmauern stand der um das Jahr 1300 erbaute Turmhof, noch heute das Wahrzeichen von Steckborn, als markante Baute mit einer Wohnung des Abtes. Der Turmhof war als Freihof mit Sonderrechten ausgestattet und nicht der städtischen Rechtsordnung unterstellt. Er war mit den zugehörigen Bauten vom übrigen Stadtgebiet durch Mauern geschieden. Noch heute wacht die Baubewilligungsbehörde mit besonderer Sorgfalt über die seit Jahrhunderten gewachsenen Bauten in der Kernzone. Steckborn ist im Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz enthalten. Der Turmhof, das Rathaus und die Stadtkirche stehen unter Bundesschutz.